Intensive Bearbeitung von 1600 Einwendungen zur Windkraftplanung
Politische Beratung voraussichtlich im April / Ausschuss am 27. Januar abgesagt
Landkreis. 22.01.2026. Wenn es um die Planungen zu möglichen Windenergiestandorten im Landkreis Harburg geht, wollen viele Bürgerinnen und Bürger mitreden: Mehr als 1600 Einwendungen zum ersten Entwurf für den Teilplan Windenergie werden derzeit von der Verwaltung intensiv aufgearbeitet und übersichtlich zusammengestellt, damit sich die Politik transparent allen Belangen widmen kann. Diese Aufarbeitung nimmt aber noch einige Zeit in Anspruch, und damit kann auch das Konzept noch nicht final angepasst werden. Die politischen Beratungen finden daher voraussichtlich in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im April statt.
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Nach Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern aller im Kreistag befindlichen Parteien und Gruppen hat der Landkreis daher beschlossen, die eigentlich für den 27. Januar vorgesehene Sitzung des Bau- und Planungsausschusses abzusagen. Denn bei der Sitzung stand allein die Anpassung des Konzeptes zur Planung von Vorranggebieten für die Windenergie auf der Tagesordnung.
Geplant ist nun, bei der Sitzung im April tiefer auf die Einwendungen und deren mögliche Abwägung einzugehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen auf das Konzept der Vorranggebiete im Groben abgeschätzt werden. Danach ist noch Zeit zur eigentlichen Umsetzung der Entscheidung in den Dokumenten, die für eine erneute zweite Auslegung des Teilplans Windenergie notwendig sind. Dabei handelt es sich außer um die Plankarte um den Satzungstext, dessen Begründung und den Umweltbericht, der die groben Auswirkungen auf die gesetzlich bestimmten sogenannten Schutzgüter beschreibt. Anschließend steht in der Politik der Beschluss über eine erneute Auslegung des Entwurfes an, die dann wieder etwa drei Monate umfasst.
Geplant ist nun, bei der Sitzung im April tiefer auf die Einwendungen und deren mögliche Abwägung einzugehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen auf das Konzept der Vorranggebiete im Groben abgeschätzt werden. Danach ist noch Zeit zur eigentlichen Umsetzung der Entscheidung in den Dokumenten, die für eine erneute zweite Auslegung des Teilplans Windenergie notwendig sind. Dabei handelt es sich außer um die Plankarte um den Satzungstext, dessen Begründung und den Umweltbericht, der die groben Auswirkungen auf die gesetzlich bestimmten sogenannten Schutzgüter beschreibt. Anschließend steht in der Politik der Beschluss über eine erneute Auslegung des Entwurfes an, die dann wieder etwa drei Monate umfasst.
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Das Konzept regelt verbindlich, wo künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg errichtet werden dürfen und wo sie nicht privilegiert sind. Um eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft zu vermeiden, grenzt die Planung den Raum für Windenergienutzung ein. Besonders sensible Bereiche werden so besser geschützt.
Der Landkreis Harburg muss aufgrund der Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen, ansonsten würde nach der gültigen Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich für Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Dann droht ungesteuerter Wildwuchs.
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