Straßenausbaubeiträge: Klage abgewiesen!
Samtgemeinde Hanstedt gewinnt Verfahren
Hanstedt. 04.02.2025. Obwohl die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Hanstedt bereits seit einigen Jahren nicht mehr in Kraft ist, sind einige Abrechnungen noch anhängig. Am 16. Dezember 2024 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg die Klage mehrerer Kläger gegen die Straßenausbaubeiträge für die Straße „Hanseatenweg“ abgewiesen.
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Die Gemeinde Hanstedt hatte Ende 2022 die Kläger mit einem Bescheid zur Kostenbeteiligung an der Oberflächenentwässerung herangezogen. Daraufhin reichten die Kläger Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Eine frühere Klage aus dem Jahr 2016 gegen den damaligen Straßenausbaubeitragsbescheid hatten die Kläger gewonnen. Laut der Urteilsbegründung zur verlorenen Klage hat die Samtgemeinde Hanstedt jedoch ihre „Hausaufgaben gemacht“, so Samtgemeindebürgermeister und Gemeindedirektor Olaf Muus, und neue Bescheide erlassen, die nun erfolglos angefochten wurden.
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Die Kläger argumentierten, dass die mangelhafte Oberflächenentwässerung lediglich repariert worden sei und dass die Zuständigkeit für den Bachlauf beim Landkreis Harburg liege. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Straßenausbaubeitragssatzung bereits zum 31. Dezember 2022 abgeschafft worden sei.
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Die Vorsitzende Richterin stellte jedoch fest, dass in der vorgelegten Abrechnung keine Beanstandungen vorlagen und die vorgebrachten Punkte der Kläger unbegründet waren. Daher war die Abweisung der Klage folgerichtig.
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