v.l. Angela Sanchez, Christina-Johanne Schröder, Patrick Nestler, Manfred Kamm und Rosella Leonforte. Foto: Grüne OV Hanstedt
Veranstaltung der Grünen trifft Nerv
Veranstaltung der Grünen gab interessante Einblicke in die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hanstedt. 08.03.2024. Zu einer Veranstaltung zu den Themen kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz hatten die drei Grünen Ortsverbände Seevetal, Stelle und Salzhausen-Hanstedt unter der Federführung von Rossella Leonforte und Manfred Kamm eingeladen. Und ganz offensichtlich hatte das Veranstaltungsthema den Nerv der Zeit getroffen. Jedenfalls war der Sitzungssaal des Alten Geidenhofs in Hanstedt bis auf den letzten Platz besetzt. Dort konnten sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus erster
Hand über das Gebäudeenergiegesetz informieren.
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Die wichtigste Befürchtung wurde bereits zu Beginn von Christina-Johanne Schröder, baupolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ausgeräumt: „Das Gebäudeenergiegesetz ändert nichts. Denn es gilt eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren. Geht eine bestehende Heizung in dieser Zeit kaputt, kann eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Sie müssen sich erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung um eine fossilarme Heizung kümmern. Aber das gilt nur, wenn Sie sowieso die Heizung austauschen wollen.“ Allerdings lohnt sich ein früher Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Denn der Einbau einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien wird mit bis zu 70 Prozent gefördert.
Patrick Nestler von der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) betonte zunächst die enge Verzahnung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz. „Im Gegensatz zum Gebäudeenergiegesetz, das konkrete Vorgaben enthält“, so Nestler, „dient die kommunale Wärmeplanung den Kommunen zur Entwicklung einer Strategie.“ Laut Nestler ist es ein Instrument zur Modellierung des jährlichen Heizenergiebedarfs einer Kommune. Dabei werden der Wärmebedarf des gesamten Gebäudebestands in der Kommune in den Blick genommen und Einsparpotenziale ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener und langfristiger Prozess.
Kommunale Wärmeplanung
Patrick Nestler von der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) betonte zunächst die enge Verzahnung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz. „Im Gegensatz zum Gebäudeenergiegesetz, das konkrete Vorgaben enthält“, so Nestler, „dient die kommunale Wärmeplanung den Kommunen zur Entwicklung einer Strategie.“ Laut Nestler ist es ein Instrument zur Modellierung des jährlichen Heizenergiebedarfs einer Kommune. Dabei werden der Wärmebedarf des gesamten Gebäudebestands in der Kommune in den Blick genommen und Einsparpotenziale ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener und langfristiger Prozess.
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Frühzeitige Umsetzung der Wärmewende vermeidet Fehlinvestitionen der Privatpersonen
Im Planungsprozess werden kosteneffizienteste Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung ermittelt. Nur wenn diese zentralen Fragen frühzeitig beantwortet werden, wird Investitionssicherheit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, für die Betriebe und für die Kommune selbst geschaffen.
Aus diesem Grund freute sich Angela Sanchez: „Die Samtgemeinde Hanstedt hat sich bereits auf den Weg in Richtung kommunale Wärmeplanung gemacht. Bereits im Mai 2023 hat die Gruppe Grüne/SPD einen Antrag auf Beantragung von Fördermitteln für die kommunale Wärmeplanung gemäß der Kommunalrichtlinie eingereicht. Zeitgleich hatte sich offensichtlich auch die Verwaltung bereits Gedanken dazu gemacht, so dass wir offene Türen eingerannt haben.“ Mittlerweile hat die Samtgemeinde Hanstedt die Zustimmung der Mitgliedsgemeinden eingeholt und die Federführung übernommen. Nun geht es darum, am Ball zu bleiben und die nächsten Schritte zu unternehmen, sobald der Förderbescheid da ist.
Im Planungsprozess werden kosteneffizienteste Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung ermittelt. Nur wenn diese zentralen Fragen frühzeitig beantwortet werden, wird Investitionssicherheit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, für die Betriebe und für die Kommune selbst geschaffen.
Aus diesem Grund freute sich Angela Sanchez: „Die Samtgemeinde Hanstedt hat sich bereits auf den Weg in Richtung kommunale Wärmeplanung gemacht. Bereits im Mai 2023 hat die Gruppe Grüne/SPD einen Antrag auf Beantragung von Fördermitteln für die kommunale Wärmeplanung gemäß der Kommunalrichtlinie eingereicht. Zeitgleich hatte sich offensichtlich auch die Verwaltung bereits Gedanken dazu gemacht, so dass wir offene Türen eingerannt haben.“ Mittlerweile hat die Samtgemeinde Hanstedt die Zustimmung der Mitgliedsgemeinden eingeholt und die Federführung übernommen. Nun geht es darum, am Ball zu bleiben und die nächsten Schritte zu unternehmen, sobald der Förderbescheid da ist.
Infobox: Neue Förderrichtlinie
Neben einer Grundförderung von 30 Prozent für alle wird ein Speed-Bonus von 20 Prozent für den Umstieg vor 2028 gewährt. Nach 2028 werden zwei Jahre lang 3 Prozent gewährt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 EUR erhalten noch einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent. Außerdem wird eine Effizienz-Bonus von 5 Prozent für Erd- oder Wasserwärmepumpen und natürliche Kältemittel ausgezahlt.
Für eine sanierungsreife Gebäudehülle wird ein Zuschuss von 15 Prozent gewährt und 20 Prozent der Sanierungskosten können zusätzlich abgeschrieben werden. Bei Vorliegen eines Sanierungsplans wird ein ISFP-Bonus von 5 Prozent ausgezahlt.
Neben einer Grundförderung von 30 Prozent für alle wird ein Speed-Bonus von 20 Prozent für den Umstieg vor 2028 gewährt. Nach 2028 werden zwei Jahre lang 3 Prozent gewährt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 EUR erhalten noch einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent. Außerdem wird eine Effizienz-Bonus von 5 Prozent für Erd- oder Wasserwärmepumpen und natürliche Kältemittel ausgezahlt.
Für eine sanierungsreife Gebäudehülle wird ein Zuschuss von 15 Prozent gewährt und 20 Prozent der Sanierungskosten können zusätzlich abgeschrieben werden. Bei Vorliegen eines Sanierungsplans wird ein ISFP-Bonus von 5 Prozent ausgezahlt.
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