Großer Erfolg für die Wasserschützer aus der Nordheide
Hanstedt. 05.02.2025. Großer Erfolg für die Wasserschützer aus der Nordheide: Das OVG Lüneburg hat zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg zur gehobenen Erlaubnis für das Wasserwerk Nordheide vom 10.11.2021 die Berufung zugelassen und führt das Gerichtsverfahren sowohl in wasserrechtlicher Hinsicht als auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht fort!
Was sich kompliziert anhört, ist in der Sache ganz einfach: Damit bleibt es weiterhin offen, ob die Hamburger Wasserwerke dauerhaft bis zu 18,4 Mio. cbm Grundwasser pro Jahr aus der Nordheide fördern dürfen. Die IGN (Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide e.V.) hatte 2019 die Genehmigung des Landkreises Harburg rechtlich angegriffen und in verschiedenen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einen besseren Schutz der Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie der durch Grundwasserabsenkungen betroffenen Grundeigentümer gefordert. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen.
Was sich kompliziert anhört, ist in der Sache ganz einfach: Damit bleibt es weiterhin offen, ob die Hamburger Wasserwerke dauerhaft bis zu 18,4 Mio. cbm Grundwasser pro Jahr aus der Nordheide fördern dürfen. Die IGN (Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide e.V.) hatte 2019 die Genehmigung des Landkreises Harburg rechtlich angegriffen und in verschiedenen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einen besseren Schutz der Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie der durch Grundwasserabsenkungen betroffenen Grundeigentümer gefordert. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen.
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IGN-Vorsitzender Gerhard Schierhorn: “Wir freuen uns, dass das OVG Lüneburg nun festgestellt hat, dass die Verwaltungsrichter in der Vorinstanz den komplexen Zusammenhängen bei den Auswirkungen der Grundwasserentnahme nicht gerecht geworden sind. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unseren Argumenten beim OVG Lüneburg durchdringen werden und der Zulassungsbescheid abgeändert oder aufgehoben wird. Die Höhe der genehmigten Grundwasserentnahme passt einfach nicht mehr zu den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Unsere Moore, Wälder, Bäche und Flüsse brauchen deutlich reduzierte Fördermengen um langfristig zu überleben.“
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Für Hamburg Wasser ist das ein weiterer Rückschlag. Ihre Klage auf eine höhere Fördermenge, die Zulassung in Form der Bewilligung und weniger Auflagen, ging 2021 beim Verwaltungsgericht Lüneburg ebenfalls verloren. Nun treffen sich alle Parteien wieder vor dem OVG und werden dort weiter streiten. Ob die HWW auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen die angestrebte weitergehende Zulassung erhalten, steht damit weiter in den Sternen.
Schierhorn weiter: "Der neue Hamburger Senat ist gut beraten, nun endlich eine sachgerechte Lösung für das Wasserthema in der Nordheide zu finden. Das geht nur mit einem kooperativen Ausgleich zwischen den Wasserinteressen der Stadt und den vielfältigen Betroffenheiten des Landkreises Harburg. Hamburg muss seinen Wasserbedarf technisch und rechtlich endlich auf sichere Füße stellen. Dazu gehören Investitionen in alternative Wassergewinnung (z.B. Uferfiltrat) in Hamburg wie auch eine fachlich korrekte Ermittlung und Entschädigung der eingetretenen Beeinträchtigungen im Landkreis Harburg.“
Schierhorn weiter: "Der neue Hamburger Senat ist gut beraten, nun endlich eine sachgerechte Lösung für das Wasserthema in der Nordheide zu finden. Das geht nur mit einem kooperativen Ausgleich zwischen den Wasserinteressen der Stadt und den vielfältigen Betroffenheiten des Landkreises Harburg. Hamburg muss seinen Wasserbedarf technisch und rechtlich endlich auf sichere Füße stellen. Dazu gehören Investitionen in alternative Wassergewinnung (z.B. Uferfiltrat) in Hamburg wie auch eine fachlich korrekte Ermittlung und Entschädigung der eingetretenen Beeinträchtigungen im Landkreis Harburg.“
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Die IGN bereitet sich auf eine längere Auseinandersetzung vor dem OVG Lüneburg vor. Gutachter und Rechtsanwälte werden zu verschiedenen Themen gehört werden müssen. Das Berufungsverfahren bietet nun die Chance, dass die Auswirkungen der seit 2019 genehmigten Grundwasserentnahme erneut gerichtlich überprüft werden.
Das OVG-Verfahren wird die Kassenlage des Vereines deutlich herausfordern. Wer die IGN in Ihrem Kampf gegen die überhöhte Grundwasserförderung in der Nordheide unterstützen möchte, kann auf das folgende Vereinskonto spenden: IGN Hanstedt – IBAN DE 82 2406 0300 4900 9001 00. Über diesen Link können Sie mehr erfahren.
Das OVG-Verfahren wird die Kassenlage des Vereines deutlich herausfordern. Wer die IGN in Ihrem Kampf gegen die überhöhte Grundwasserförderung in der Nordheide unterstützen möchte, kann auf das folgende Vereinskonto spenden: IGN Hanstedt – IBAN DE 82 2406 0300 4900 9001 00. Über diesen Link können Sie mehr erfahren.
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