Eichenprozessionsspinner: Befall bitte melden
Der Eichenprozessionsspinner ist nicht nur ein Schädling für Eichen, sondern kann aufgrund seiner feinen Brennhaare erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Bereits der Kontakt mit den kaum sichtbaren Haaren kann Hautreizungen, starken Juckreiz, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden auslösen. Die Brennhaare können durch den Wind über größere Entfernungen verbreitet werden und ihre gesundheitsschädigende Wirkung über längere Zeit behalten.
Befallsstellen insbesondere an öffentlichen Straßen, Wegen, Spielplätzen, Grünanlagen, Friedhöfen sowie an sonstigen gemeindlichen Einrichtungen sollten möglichst zeitnah der jeweiligen Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Für eine schnelle Bearbeitung sind folgende Angaben hilfreich: genauer Standort (Straße, Hausnummer oder möglichst genaue Ortsbeschreibung), möglichst ein Foto aus sicherer Entfernung sowie eine kurze Beschreibung des Befalls.
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Zuständigkeiten
Für befallene Bäume auf öffentlichen Flächen ist grundsätzlich der jeweilige Träger der Fläche verantwortlich. Wichtig: Auf privaten Grundstücken liegt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Entscheidung über notwendige Bekämpfungsmaßnahmen bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Eine gesetzliche Meldepflicht für Bürgerinnen und Bürger besteht in Niedersachsen nicht. Hinweise an die Gemeinde helfen jedoch, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Keine Eigenbeseitigung
Raupen, Gespinste und Nester dürfen nicht berührt oder eigenständig entfernt werden. Die Beseitigung sollte ausschließlich durch fachkundige Unternehmen mit entsprechender Schutzausrüstung erfolgen.
Halten Sie Abstand zu befallenen Eichen. Berühren Sie weder Raupen noch Gespinste oder Nester. Halten Sie Kinder und Haustiere fern. Meiden Sie abgesperrte Bereiche. Treten nach einem möglichen Kontakt gesundheitliche Beschwerden auf, suchen Sie ärztlichen Rat auf und weisen Sie auf den Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner hin.
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