Autohaus in Hanstedt
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Nur gut erhaltene Kleidung gehört in die Altkleiderbehälter

Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg hat immer häufiger mit vermüllten Containerplätzen zu tun und stellt große Unsicherheit aufgrund der neuen Abfallrahmenrichtlinie fest
 
Landkreis. 14.06.2025. Volle Altkleider-Container, in denen sich auch jede Menge zerrissene Kleidung und Lumpen finden, Altkleider in Säcken oder sogar einzeln rund um die Sammelplätze, dazu weiterer Abfall – immer öfter hat die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg mit vermüllten Containerplätzen zu tun. Ein Grund ist nach Einschätzung der Abfallwirtschaft eine große Unsicherheit vieler Bürgerinnen und Bürger, wie Altkleider richtig entsorgt werden. Denn seit Anfang des Jahres gilt die Getrenntsammlungspflicht gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz.
 
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„Wir haben deswegen immer wieder Nachfragen. Viele Menschen glauben, sie müssten nun alle Textilien über die Altkleidercontainer entsorgen“, so die Beobachtung von Jörg Klenner von der Abfallwirtschaft. „Dabei hat sich in der Praxis nichts geändert: Gut erhaltene Kleidung wird weiterhin über die Altkleidersammlung abgegeben, verschmutzte und verschlissene Textilien dürfen nicht in den Altkleidercontainer eingeworfen werden, sondern müssen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden“, so Klenner.

Ziel der gesetzlichen Pflicht zur Getrenntsammlung ist es, eine Kreislaufwirtschaft für Textilien zu etablieren. Dabei geht es um die Wiederverwertung von Kleidung. Oftmals werde jedoch fälschlich berichtet, dass durch die EU-weite sogenannte „Getrenntsammelpflicht von Textilien“ keine Textilien mehr in den Hausmüll geworfen werden dürfen. „Das sind Falschmeldungen.“
 
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Die Folgen spüren die Abfallwirtschaft ebenso wie viele Altkleidersammler ganz konkret: Alles, was irgendwie nach Textilien aussieht, landet in den Altkleidercontainern, oftmals werden Müllsäcke auch vor die bereits vollen Container gestellt. „Oft besteht die Angst, dass die Restmülltonne nicht geleert würde, wenn sich dort Textilien befinden.“ Doch das sei vollkommen unnötig, beruhigt Klenner und stellt klar: „Es gibt kein Verbot, unverwertbare Textilien in die Restmülltonne zu werfen.“

Es gelte vielmehr: Verschmutzte, zerrissene Kleidung, ölige Lappen oder sonstige verdreckte Textilien gehören nach wie vor in den Restmüll und nicht in den Altkleiderbehälter. Die Abfallberatung bittet zudem, keine Kleiderspenden neben die Container zu stellen.
 
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„Gemeinnützige Organisationen sammeln Kleiderspenden, um die Textilien direkt weiterzugeben oder über die Weitergabe an gewerbliche Partner soziale Projekte zu finanzieren. Eine echte Unterstützung für gemeinnützige Kleidersammler stellen nur moderne und unbeschädigte Kleidungsstücke dar“, erläutert Klenner. „Als Faustregel gilt: Eine Kleiderspende ist nur dann sinnvoll, wenn man die Textilien auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würde.“ Und vielleicht müssten gut erhaltene Kleidungsstücke ja auch nicht unbedingt zum Altkleidercontainer gebracht, sondern könnten weitergegeben werden – an Freunden und Bekannte, über Second-Hand-Shops, Online-Portale oder Kleiderkammern. „Diese Weiternutzung spart Ressourcen, Geld und setzt ein Zeichen gegen die Wegwerfmentalität.“

Für die Alttextilsammlung gelten folgende Regeln: Geeignet sind:
• gut erhaltene, tragbare Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze),
• Schuhe (paarweise gebündelt),
• sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke),
• saubere Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner,
• saubere Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen,
• Stoff-/Plüschtiere.
Nicht geeignet sind:
• stark beschädigte Textilien (z.B. löchrige Kleidung, kaputter Absatz),
• stark verschmutzte Textilien (z. B. stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung),
• nasse Textilien,
• Stoff- und Nähreste,
• zerschnittene Textilien.
Grundsätzlich nicht in die Altkleidersammlung gehören:
• Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
• Matratzen und Schaumstoffe,
• Teppiche und Auslegware (Teppichboden),
• technische Textilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen,
• Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten, elektrischen Funktionen.
Die Abfallwirtschaft bittet darum, Textilien gut verpackt und verschlossen in die Sammelbehälter zu geben, damit Verunreinigungen vermieden werden.