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Neu konzipierter Elterngeldantrag ab Januar
Landkreis, 10.12.2022. Das Elterngeld gehört wahrscheinlich zu den beliebtesten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Während der ersten zwei Lebensjahre nach der Geburt ihres Kindes erhalten junge Eltern, die sich dafür entscheiden, nach der Geburt zeitweise oder gar nicht mehr zu arbeiten, über das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich. Um es zu erhalten, muss es schriftlich beantragt werden. Dafür gab es bisher in allen Bundesländern unterschiedliche Antragsformulare.
Ab 1. Januar 2023 gibt es nun ein erhebliches verändertes, bundeseinheitliches Formular, auf das sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geeinigt haben. Um Eltern die Antragsstellung so einfach wie nur möglich zu machen und Verzögerungen durch den Formularwechsel zu vermeiden, ruft die Elterngeldstelle des Landkreises Harburg Eltern dazu auf, dass neue Formular bereits jetzt zu verwenden, wenn sie den Antrag ab 1. Januar 2023 einreichen möchten und ihre Kinder nach dem 01.09.2021 geboren sind.
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Das neue Formular kann auf der Homepage des Landkreises Harburg unter dem Suchwort „Elterngeld“ heruntergeladen werden. Außerdem steht der Antrag auch über das bundesweite Portal www.elterngeld-digital.de zur Verfügung.
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