Landkreis: Neue Förderbedingungen bei Gebäudesanierungen und Neubauten
Heizungs-Tausch-Bonus wird eingeführt / Fossile Heizungen fallen aus Förderung heraus
Die Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Harburg informiert darüber, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kurzfristig eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt hat: Schon zum 28.07.2022 ändert sich die Förderung bei Komplettsanierungen (umgesetzt von der KfW), zum 15.08.2022 wird die Förderung von Einzelmaßnahmen angepasst (umgesetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA). „Grundsätzlich gilt: Die Fördersätze sinken ab 15. August dieses Jahres für alle Maßnahmen. Künftig entfällt außerdem die Förderung für Gasheizungen, dafür wird ein Austauschbonus für Gasheizungen eingeführt“, erläutert Oliver Waltenrath, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz einige wesentliche Änderungen. Mit der Neuausrichtung der BEG-Förderung sollen laut Bund ein Förderstopp vermieden und mit den vorhandenen Haushaltsmitteln möglichst viele Sanierungen umgesetzt werden. Die Änderungen treten kurzfristig in Kraft.
BEG-Reform 2022 - alle Änderungen auf einen Blick:
• Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
• Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz für mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen (weiterhin gibt es einen Austauschbonus für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen)
• gekürzte Fördersätze bei allen Maßnahmen
• drastische Kürzung der Förderung bei Biomasse-Heizungen
• keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen
• kein iSFP-Bonus mehr beim Heizungstausch
• kein iSFP-Bonus mehr bei der Effizienzhaus-Sanierung
• keine Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen (nur noch Kreditförderung analog Neubau), das Effizienzhaus 100 entfällt
„Die Stabsstelle Klimaschutz der Kreisverwaltung hatte in den vergangenen Monaten verstärkt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, um eine Sanierung ganzheitlich zu betrachten und die maximale Fördersumme für Hauseigentümer und -eigentümerinnen zu generieren", erklärt Oliver Waltenrath. „Der sogenannte „iSFP-Bonus“ gilt ab dem 15.08.2022 aber nur noch für die Gebäudehülle, Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlagen) sowie die Heizungsoptimierung, jedoch nicht mehr für den Austausch ganzer Heizungsanlagen", so Waltenrath weiter. Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger online auf www.energiewegweiser.de/clever-heizen oder direkt bei der Fördermittelberatung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0115000.
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