Raumordnung gestaltet die Zukunft des Landkreises
Kreisverwaltung passt Raumordnungsprogramm an aktuelle Landesvorgaben an / Stellungnahmen zu der Änderung sind vom 29. Juni bis zum 29. August möglich
Landkreis. 25.06.2023. Wie sieht die Entwicklung des Landkreises Harburg aus, wie kann die Lebensqualität weiter verbessert werden? Wo sollen beispielsweise Wohngebiete entstehen, wo Verkehrsvorhaben verwirklicht werden – und wo wird die Natur besonders geschützt? Diese und weitere Fragen werden im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Harburg geregelt. Die Kreisverwaltung nimmt nach einem Beschluss des Kreisausschusses die Änderung des RROP 2025 vor und passt damit die Regelungen unter anderem an die aktuellen Landesvorgaben und an die Erfordernisse der Energiewende an.
Die Unterlagen können vom 29. Juni bis zum 15. August beim Landkreis Harburg, Stabsstelle Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung, Zimmer B-245, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) während der Besuchszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache (montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Terminabsprachen sind per Telefon (04171/693-1542) oder E-Mail möglich. Außerdem können die Unterlagen im Internet www.landkreis-harburg.de/rrop2025 und www.landkreis-harburg.de/bekanntmachungen nachgelesen werden.
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Stellungnahmen zu der Änderung sind vom 29. Juni - 29. August möglich
Stellungnahmen zu der Änderung können per E-Mail an raumordnung@lkharburg.de oder an den Landkreis Harburg, Stabsstelle Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung, Schlossplatz 6, 21423 Winsen geschickt werden.
Auch wenn es abstrakt klingt – das RROP hat Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Denn der Landkreis gibt damit die Leitlinien der weiteren Entwicklung vor, die Städte und Gemeinden richten ihre Vorhaben und Flächennutzungspläne danach aus. Das Planwerk enthält neben den Festlegungen auch zahlreiche Umweltinformationen – entsprechende Daten hat die Kreisverwaltung von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange und den Bürgerinnen und Bürger abgefragt -, die frühzeitig die möglichen Umweltauswirkungen des Regionalplans beschreiben und bewerten.
Eine Änderung im RROP 2025 betrifft die Möglichkeiten, erneuerbare Energien zu erzeugen. Denn künftig sind großflächige Photovoltaik-Anlagen, also Solarparks, im Außenbereich möglich, wenn die Gemeinden das zulassen. Dazu wird der bisherige Ausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf sogenannten Vorbehaltsgebieten der Landwirtschaft aufgehoben.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem Naturschutzgebiete, Regelungen zum Ökologischen Landbau und zum klimagerechten Waldumbau. Sie werden an die veränderten Vorgaben des Landesraum-ordnungsprogramms angepasst. Auch beim Waldabstand gibt es Veränderungen: Photovoltaikanlagen, Sportanlagen und Parkplätze müssen keinen verbindlichen Waldabstand mehr einhalten. Die Frage nach einer Reaktivierung von Bahnstrecken – unter anderem mit Haltepunkten Jesteburg und Ramelsloh – ist ein weiteres Thema, das die Änderung des RROP 2025 aufnimmt.
Keine Änderungen gibt es bei den Festlegungen zur Steuerung des Einzelhandels, zum Hochwasserschutz, bei den Vorranggebieten Rohstoffgewinnung sowie den Vorranggebieten Windenergie. Diese aufwendigen Themen sollen in einem späteren Verfahren in den Blick genommen werden. Denn insbesondere die Frage nach Vorrangflächen für die Windenergieerzeugung bedarf einer aufwendigen Bearbeitung, zudem stehen viele Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Planung noch nicht fest.
Auch wenn es abstrakt klingt – das RROP hat Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Denn der Landkreis gibt damit die Leitlinien der weiteren Entwicklung vor, die Städte und Gemeinden richten ihre Vorhaben und Flächennutzungspläne danach aus. Das Planwerk enthält neben den Festlegungen auch zahlreiche Umweltinformationen – entsprechende Daten hat die Kreisverwaltung von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange und den Bürgerinnen und Bürger abgefragt -, die frühzeitig die möglichen Umweltauswirkungen des Regionalplans beschreiben und bewerten.
Eine Änderung im RROP 2025 betrifft die Möglichkeiten, erneuerbare Energien zu erzeugen. Denn künftig sind großflächige Photovoltaik-Anlagen, also Solarparks, im Außenbereich möglich, wenn die Gemeinden das zulassen. Dazu wird der bisherige Ausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf sogenannten Vorbehaltsgebieten der Landwirtschaft aufgehoben.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem Naturschutzgebiete, Regelungen zum Ökologischen Landbau und zum klimagerechten Waldumbau. Sie werden an die veränderten Vorgaben des Landesraum-ordnungsprogramms angepasst. Auch beim Waldabstand gibt es Veränderungen: Photovoltaikanlagen, Sportanlagen und Parkplätze müssen keinen verbindlichen Waldabstand mehr einhalten. Die Frage nach einer Reaktivierung von Bahnstrecken – unter anderem mit Haltepunkten Jesteburg und Ramelsloh – ist ein weiteres Thema, das die Änderung des RROP 2025 aufnimmt.
Keine Änderungen gibt es bei den Festlegungen zur Steuerung des Einzelhandels, zum Hochwasserschutz, bei den Vorranggebieten Rohstoffgewinnung sowie den Vorranggebieten Windenergie. Diese aufwendigen Themen sollen in einem späteren Verfahren in den Blick genommen werden. Denn insbesondere die Frage nach Vorrangflächen für die Windenergieerzeugung bedarf einer aufwendigen Bearbeitung, zudem stehen viele Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Planung noch nicht fest.
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