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Vorschläge für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Laien tragen bei Strafverfahren mit ihrer Lebenserfahrung zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei
 
Landkreis, 17.02.2023. Nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch mit Volkes Stimme und Blick will die Justiz ihre Urteile fällen. Damit das gelingen kann, sind bei vielen Verhandlungen Laienrichterinnen und -richter, sogenannte Schöffen, tätig. Die neue Amtsperiode für die Schöffen beginnt im kommenden Jahr. Ab sofort werden Vorschläge gesammelt und sind Bewerbungen möglich. Die Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt, die nächste Wahlperiode geht von 2024 bis 2028.

Die Städte und Gemeinden sammeln Vorschläge für Schöffinnen und Schöffen. Vorschläge für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind beim Jugendamt der Kreisverwaltung möglich. Aus den Vorschlägen wählen die Räte beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss Personen aus, die dann dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Winsen und beim Amtsgericht Tostedt übermittelt werden.
 
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Schöffinnen und Schöffen gestalten als ehrenamtliche Richter den Strafprozess bei den Schöffengerichten der Amts- und Landgerichte mit. Wer sich engagiert, muss aber keine Gesetze auswendig lernen: Schöffinnen und Schöffen benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse, insbesondere müssen sie nicht Jura studiert haben. Sie kommen vielmehr aus der Mitte der Gesellschaft, aus allen Gruppen der Bevölkerung. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Dabei entscheiden sie mit gleicher Stimme wie Berufsrichter. Jugendschöffinnen und -schöffen werden bei schwerwiegenden Jugendstrafverfahren eingesetzt.

Auch für Schöffinnen und Schöffen gilt, ebenso wie für Richterinnen und Richter: Sie müssen neutral und unvoreingenommen sein und sind bei ihrer Tätigkeit frei von Weisungen. Das Gesetz sieht einige Voraussetzungen und Ausschlussgründe vor. So müssen die Schöffinnen und Schöffen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und bei der Wahl zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Juristisches Vorwissen ist nicht erforderlich. Jugendschöffen sollten aber Erfahrung in der Erziehung und Betreuung von Jugendlichen vorweisen können. Berufsgruppen wie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Polizeibeamtinnen und –beamte, Fachkräfte im Strafvollzug oder auch Pastoren sind von der Tätigkeit ausgeschlossen.

Weitere Infos gibt es bei der Wohnsitzgemeinde oder für die Jugendschöffen beim Landkreis Harburg (Jugendamt). Die jeweiligen Ansprechpartner und die Bewerbungsfristen sind aufgelistet unter www.landkreis-harburg.de/schoeffenwahl2023 .