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Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben noch bis zum 19. Januar Zeit, vom „Lappen“ fristgerecht auf den EU-Kartenführerschein zu wechseln
Landkreis. 06.01.2023. Die grauen und rosa „Lappen“ haben ausgedient, der nächste Fristablauf naht: Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964 haben noch bis Donnerstag, 19. Januar, Zeit, den alten Führerschein in Papierform in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Nach dem Ablauf der Frist verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit, aber das alte Dokument.
Zum Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein, sowie über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit müssen in den kommenden Jahren noch Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Die Abteilung BürgerService/Verkehr des Landkreises Harburg rät dazu, zeitnah einen Termin zu buchen. Termine lassen sich bequem über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de vereinbaren. Für den Umtausch des Führerscheins brauchen Antragstellende einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto, die Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheines und den alten Führerschein.
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Sie möchten nicht extra beim BürgerService der Kreisverwaltung vorbeikommen? Kein Problem – Sie können den Austausch auch komfortabel online über das Serviceportal für den Landkreis Harburg beantragen: Melden Sie sich dazu einfach mit einem Nutzerkonto auf https://portal.landkreis-harburg.de an, wählen den Online-Service „Führerscheinumtausch“ und laden die erforderlichen Unterlagen hoch (Personalausweis Vorder-und Rückseite, Führerschein Vorder- und Rückseite, biometrisches Foto, Karteikartenabschrift, eingescannte Unterschrift). Nun müssen Sie nur noch auswählen, ob Sie den neuen Führerschein im BürgerService-Standort Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld abholen möchten – und fertig. Die Bezahlung läuft ebenfalls online. Sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann, werden Sie über das Serviceportal per E-Mail informiert. Bei der Abholung tauschen Sie einfach den „alten Lappen“ gegen die neue Karte aus.
Wer es nicht schafft, seinen Papierführerschein bis zum 19. Januar zu tauschen, kann den Umtausch auch nach dem Stichtag erledigen. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist von dem Umtausch nicht abhängig. Ohne den Umtausch hat der Fahrende jedoch bei einer etwaigen Polizeikontrolle ein ungültiges Führerscheindokument dabei. Dies könnte mit einem Verwarngeld geahndet werden. Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es unter www.landkreis-harburg.de/fuehrerscheinumtausch.
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